Sozialversicherung - SVA Vertragsloser Zustand - Wieviele Selbständige können sich Arzthonorare leisten?(27.5.2010) Selbständige sind ab 1.6.2010 verpflichtet, sowohl die Beiträge zur Sozialversicherung weiterhin zu bezahlen, als auch die Arzthonorare im Voraus zu begleichen. Dabei stellt sich die Frage, inwieweit sie dazu finanziell in der Lage sind. Laut Einkommensbericht 2008 verdienen 50 % der überwiegend selbständig Tätigen mit Gewerbebetrieb im Jahr 2005 unter der Armutsgrenze. Das Einkommen der Ärzte ist 7 - 11 Mal so hoch. Die Armutsgefährdung von Selbständigen ist überdurchschnittlich hoch. Die Sozialversicherung trägt dazu wesentlich bei. Hohe SVA-Beiträge von Geringverdienenden(1.6.2010) Je geringer Selbständige verdienen desto höher die SVA-Beitragssätze
Die aktuelle Diskussion um die Sozialversicherung der Selbständigen bietet die Gelegenheit, das gesamte System zu reflektieren. Die Mindest- und Maximalbeitragsgrundlagen führen in der Praxis dazu, dass die größte Gruppe der Wenigverdienenden (60% unter 1.000 € im Monat) und auch der Mittelstand von ihrem Einkommen prozentuell viel mehr SV bezahlen als GroßverdienerInnen. Selbständige, die
600,- Euro verdienen, müssen 33% abgeben,
2.000,- Euro verdienen, müssen 26% abgeben,
10.000,- Euro verdienen, müssen nur 12 % SV-Beiträge bezahlen.
Genauere Berechnung siehe Downloadbereich.
Selbständige organisieren sichDie kurzfristig gegründete Facebook-Gruppe "Vertragsloser Zustand" hat mehrere tausend Selbständige mobilisiert. Am 9.6.2010 trafen sich Selbständige, um gemeinsam Forderungen zur Verbesserung der SV zu erarbeiten.
Offene Punkte bei der SVA(Wien 11.6.2010) Der vertragslose Zustand zwischen SVA und Ärztekammer ist beendet, das ist für alle Selbständige beruhigend. Weiterhin offene Punkte: - SV-Beiträge für die meisten zu hoch
- 20% Selbstbehalt und Mindestbeitragsgrundlage abschaffen
- kompliziertes System der Voraus- und Nachzahlungen benachteiligt unregelmäßige EinkommensbezieherInnen
EINKOMMEN von Selbständigen, SVA, Armut Downloads mit Berechnungen zur Sozialversicherung |