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Forum zur Förderung der Selbständigkeit
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FO.FO.S Thema: Ein-Personen-Unternehmen

EINKOMMEN von Selbständigen, SVA, Armut

Niedrige Einnahmen, hohe SVA-Beträge, Armut von Selbständigen und deren Kindern

Vorschläge FO.FO.S

>>> Siehe SVA-Petition mit aktuellem Stand der Verbesserungsvorschlägen

Ziele zum Thema Selbständigen-Sozialversicherung

Auch Selbständige, die ausschließlich aus einer selbständigen Tätigkeit Einkünfte erzielen, müssen davon leben können. Wer sehr wenig verdient, der/dem soll nicht existenzbedrohlich viel genommen werden. Für die Gesellschaft ist es günstiger, den Menschen von ihrem selbstverdienten Geld ausreichend zu belassen, als teure Transferleistungen zu bezahlen.

Kein 20 % Selbstbehalt bei Geringverdienenden

Es stellt sich die Frage, warum Selbständige überhaupt 20 % der Arztkosten selbst bezahlen müssen; die im Mittel (ca. 50 %) besser verdienenden Unselbständigen müssen dies auch nicht. Historisch mag es gerechtfertigt gewesen sein, den „reichen UnternehmerInnen“ einen Selbstbehalt zu verrechnen, die aktuelle Einkommenssituation der Mehrheit der Selbständigen rechtfertigt dies nicht mehr. Das Medianeinkommen ausschließlich selbständig Tätiger liegt bei netto 10.893 Euro, 12 % der Selbständigen sind armutsgefährdet (Vergleich: 7 % in der Erwerbsbevölkerung). Dazu ist keine Gesetzesänderung notwendig, ein Beschluss innerhalb der SVA kann dies bewirken. Weiters kann eine Deckelung der Selbstbehalte bei Schwerkranken in Hinblick auf ihr Einkommen bzw. ihre Pension eingeführt werden.

Abschaffen der Mindestbeitragsgrundlage

60 % der SVA-Versicherten zahlen von der Mindestbeitragsgrundlage Sozialversicherungsbeiträge. Die Mindestbeitragsgrundlage führt dazu, dass die KleinstverdienerInnen höhere SV-Beiträge bezahlen müssen als Gutverdienende. Z.B. muss jemand, der 600,- € monatlich verdient, 33 % (200 €) SV bezahlen, jemand der 10.000 € verdient nur 12%. Die SV-Beiträge sind also wenig sozial gestaltet. Die Mindestbeitragsgrundlage könnte gänzlich abgeschafft werden. 2010 wurde geplant, in Maßnahmen gegen den Burnout von Selbständigen zu ergreifen. Wenn der finanzielle Druck durch die SVA geringer würde, würde das auch die Burnout-Gefahr reduzieren.

Derzeit ist geplant, bis 2015 die Mindestbeitragsgrundlage auf die Geringfügigkeitsgrenze abzusenken. Es stellt sich die Frage, ob diese Maßnahme nicht sofort – also rückwirkend schon für 2011 – umgesetzt werden kann. Die Auswirkungen der Krisenjahre auf die Einkommen der Selbständigen waren vermutlich dramatisch, ehemalige Selbständige sind eine überdurchschnittlich hohe Gruppe in der Schuldnerberatung. Die Einkommensstatistik wird erst Jahre später die konkreten Daten dazu liefern.

Sozialversicherungsbeiträge für Geringverdienende zu hoch

Eine weitere Verbesserung für armutsgefährdete Selbständige könnte eine ähnliche Lösung wie bei der Einkommenssteuer bedeuten: die ersten 11.000 € als Freibetrag den Menschen zum Leben zu belassen und trotzdem eine medizinische Grundversorgung zu gewähren. Für Kinder und andere Angehörige könnte der Betrag erhöht werden. Insbesondere auch für Elternteile (meist Väter) mit Alimentationsverpflichtungen. Über dem Freibetrag kann eine SV-Progression überlegt werden.

Ärztliche Leistungen der SVA zum gleichen Preis anbieten

Ärzte verrechnen für die gleichen Leistungen an die SVA höhere Honorare als an die GKK. Gleiche Honorare für gleiche Leistungen sollten selbstverständlich sein. Erklärt wird das damit, dass die GKKen einen Mengenrabatt bekommen. Die Frage stellt sich, ob die Anzahl von Hunderttausenden Selbständigen einen Mengenrabatt nicht ausreichend rechtfertigt, müssen es wirklich Millionen Versicherte sein, um einen Rabatt zu erhalten?

Die Zukunft wird in vielen Bereichen eine Wirtschaft OHNE Wachstum notwendig machen. ÄrztInnen verlangten 2010 sogar eine Inflationsabgeltung, obwohl Fachärzte ein Medianeinkommen von 110.107 € und praktische Ärzte eines von 74.463 € hatten. Für viele Selbständige ist unverständlich, warum sie durch höhere Preise zu den bereits äußerst hohen Einkommen von Ärzten beitragen sollen, wenn sie selbst zuwenig zum Leben haben.

Üblicherweise müssen Selbständige ihre Honorare selbst verhandeln und gerade EPU sind dabei in einer sehr schwachen Verhandlungsposition. Vielleicht sind die Einkommen von selbständigen Ärzten genau deshalb so hoch, weil sie selbst NICHT einzeln mit ihren KundInnen Preise verhandeln müssen und bei PatientInnen ein Dritter, die SVA die Honorare Monate später einhebt.

Krankengeld und Wochenhilfe

Selbständige sollten aliquot zu den Einkünften der letzten 2–3 Jahre ein Krankengeld erhalten. Selbständige Mütter sollten ebenso aliquot zu den Einkünften der letzten 2–3 Jahre ein Wochengeld erhalten.

Keine Exekutionen bei Geringverdienenden

Die SVA treibt von rund 10 % in der SVA versicherten Selbständigen (2009 ca. 33.000) die Beiträge per Exekution bzw. Ratenzahlung ein. Wenn Selbständige – überspitzt formuliert – bevor sie Nahrung für ihre Kinder kaufen können, SVA-Beiträge bezahlen müssen, wird das vermeintliche soziale Netz zum Armutstreiber. Hier müssten die gesetzlichen Bestimmungen geändert werden, bei der Steuer haben die Finanzämter einen Ermessensspielraum. Es gibt Fälle, bei denen die SVA wegen kleinerer Beträge von ein paar Hundert Euro Konkursanträge stellte. Konkursanträge der Sozialversicherung sollten grundsätzlich vermieden werden.

Sozialversicherungsbeiträge einfach und periodenrichtig verrechnen

Die Vorauszahlungen und Nachzahlungen führen bei unregelmäßigen Einkommen dazu, dass in „guten Jahren“ geringe SV-Beiträge vorgeschrieben werden und somit mehr Einkommenssteuer als notwenig zu bezahlen ist. In „schlechten Jahren“ kann es sein, dass sehr hohe SV-Beiträge zu überweisen sind, die Selbständige in Liquiditätsengpässe bringen und als Steuerabsetzposten nicht geltend gemacht werden können.

Das Ziel ist, dass Selbständige eine Planung ihrer Abgabenverpflichtungen – und damit auch ihrer Nettoeinkünfte – selbst vornehmen können. Sie könnten jederzeit unter dem Jahr ausrechnen können, wieviel sie noch zu bezahlen haben und welcher Betrag netto zum Ausgeben zur Verfügung steht. Wenn Selbständige viel verdienen, können sie höhere Beiträge bezahlen, wenn sie wenig verdienen keine oder wenige Beiträge. Bei Einkommen, die von Jahr zu Jahr sehr schwanken, könnten Durchrechnungszeiträume die Abgabenlast reduzieren.

Politische Arbeit à la Finnland wäre gut

Um für Selbständige die Rahmenbedingungen zu verbessern wären finnische Verhältnisse wünschenswert. Da wird für einige Monate Wahlkampf geführt und zwischen den Wahlen arbeiten VertreterInnen unterschiedlicher Parteien gemeinsam für eine Verbesserungen für die BürgerInnen. Wünschenswert wäre, wenn ein Paket für geringverdienende Selbständige geschnürt wird, das schnell eine politische Mehrheit findet.

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