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Tipp: Wie muss eine Rechnung aussehen?

Sie sind als UnternehmerIn verpflichtet, Rechnungen an UnternehmerInnen auszustellen.

Rechnungen (für Lieferungen/Leistungen im Inland) müssen folgende Angaben enthalten, bei Kleinbetragsrechnungen (Rechnungsbetrag bis € 150,-) reichen die mit * gekennzeichneten Angaben:

  1. (*) Name und Anschrift des liefernden/leistenden Unternehmens
  2. Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID-Nummer) des liefernden/leistenden Unternehmens (falls Umsatzsteuer verrechnet wird)
  3. Name und Anschrift des Empfängers der Lieferungen/Leistungen
  4. (*) Ausstellungsdatum
  5. Fortlaufende Rechnungsnummer
  6. (*) Menge oder handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder Art und Umfang der Leistungen
  7. (*) Tag der Lieferung oder Leistungszeitraum
  8. Nettobetrag der Lieferungen oder Leistungen (nicht bei KleinunternehmerInnen)
  9. (*) Umsatzsteuerprozentsatz (falls Umsatzsteuer verrechnet wird)
  10. Umsatzsteuerbetrag (falls Umsatzsteuer verrechnet wird)
  11. (*) Gesamtrechnungsbetrag (inklusive Umsatzsteuer)
  12. Bei Rechnungen mit einem Rechnungsbetrag über € 10.000,- die UID-Nummer des Empfängers (ab 01.07.2006).

KleinunternehmerInnen, die keine Umsatzsteuer verrechnen, sollten den Hinweis anführen "Der angeführte Rechnungsbetrag ist laut § 6 (1) Z 27 UStG umsatzsteuerfrei. Ich behalte mir vor, die Umsatzsteuer nach zu verrechnen, falls ich die Kleinunternehmer-Grenze überschreite" - nicht gesetzlich verpflichtend.

Zusätzlich sollten Sie unbedingt Ihre Zahlungsbedingungen und einen Hinweis auf mögliche Verzugszinsen und Mahnspesen anführen (siehe auch: Mahnung Ihrer Forderungen) - nicht gesetzlich verpflichtend, aber unternehmerisch notwendig.

Tipp von Claudia C. Fajmon - Buchhaltungsservice für Vielbeschäftigte www.ihrebuchhaltung.at

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