Scheinselbständigkeit und Schwarzarbeit
Bekämpfung von Schwarzarbeit mit dem Ziel: Erhöhung der Einnahmen aus Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen durch Reduktion der Schwarzarbeit. Maßnahmen:
- Wirkungsvolle Maßnahmen gegen Scheinselbständigkeit.
- Kontrolle von allen neu gegründeten Bauunternehmen sofort ab Lösen der Steuernummer bzw. ab Meldung bei der BUAK durch abgabenrechtlichen Erhebungsdienst des BMF hinsichtlich ihrer betrieborganisatorischen Grundvoraussetzungen (Infrastruktur), bezogen auf ihren Unternehmensgegenstand.
- Generalunternehmer/Subunternehmer: Haftung „Auftraggeber/Generalunternehmer“ für Dienstgeberbeiträge zur Sozialversicherung für Arbeitnehmer des Subunternehmers/Vertragspartners als Bürge gem. § 1355 ABGB (kein Bürge und Zahler, sondern Bürge).
- Strengere Sanktionen gegen pfuschende Arbeitslose, Notstandshilfebezieher und Sozialhilfeempfänger, z.B. beim ersten Mal 6 Wochen Sperre, beim zweiten Mal 12 Wochen.
- Straftatbestände im Sozialbetrugsgesetz realitätsnäher gestalten.
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