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Wissen - EPU in Österreich und EU

Der Wiener Appell: Demokratisierung der EU jetzt!

Nach dem irischen Nein finden Sie eine Möglichkeit zur Willensbekundung, damit das Recht in Zukunft auch vom Volk ausgehen kann.

Gerne möchten wir Sie über folgenden Aufruf der INITIATIVE ZIVILGESELLSCHAFT informieren:

Nach dem irischen Nein: Die Chance der Krise nutzen

Die Bürgerschaft der EU muss endlich ihr demokratisches Souveränitätsrecht ausüben können!

Jetzt wird - von den Berufspolitiker/innen und denen, welche in den Medien die sog. »öffentliche Meinung« artikulieren - wieder viel palavert, wie es nach der irischen Ablehnung des sog. »Reformvertrages« in der EU weitergehen soll.

In dieser Situation möchte die sich vereinigende Zivilgesellschaft Österreichs von ihrer Konferenz am 14./15. Juni 2008 aus Wien an alle Bürgerinnen und Bürger der Mitgliedsländer einen Impuls geben und an sie appellieren, das Heft nun selbst in die Hand zu nehmen und nicht mehr passiv zuzusehen oder nur darüber zu lamentieren, wie die Entwicklung in der Union weitergehen wird.

I.

Unser Kontinent ist reif für eine wirkliche demokratische Konstitution! Wir wollen nicht mehr länger am Gängelband der Bonapartisten aller Klassen und Kasten hängen und nur die Befehlsempfänger dessen sein, was sie in ihren politischen Börsen, den Parlamenten, ausgeheckt haben. Als ob das der Gipfel dessen wäre, was Demokratie sein kann und muss - wenn schon von Demokratie die Rede sein soll!

Nein: Wenn wir uns das Prinzip der Volkssouveränität - also der elementaren Gleichheit der Teilhabe an der »Macht« im gesellschaftlichen Leben, das schon seit 1789 als Fundament der Demokratie gilt - nicht ständig weiter zerreden lassen wollen, dann muss, was z. B. auch der Art. 1 der österreichischen Verfassung bestimmt, künftig gelten: Das Recht hat vom Volk, von der Rechtsgemeinschaft, auszugehen. Das darf aber nicht nur abstrakt auf dem Papier stehen, sondern dass muss - auf der Höhe der Zeit - konstitutionell durch drei Axiome organisiert werden:

  • 1. Aus der Mitte der Bürgerschaft müssen Initiativen das Recht haben, in den repräsentativdemokratischen Organen, den parlamentarischen Volksvertretungen, jederzeit Gesetzesvorschläge oder andere politische Regelungen mit allgemeiner Verbindlichkeit einzubringen.
  • 1.a Dem Vorschlag einer Initiative müssen mindestens 1 Million stimmberechtige EU-Bürger/innen durch ihre Unterschrift beitreten.
  • 1.b Wenn im zuständigen Organ - hier: im Parlament der EU - die Mehrheit innert eines halben Jahres dem Vorschlag zustimmt, bekommt er Rechtskraft.
  • 2. Wird der Vorschlag abgelehnt, kann die Initiative ein Bürger/in nen-Begehren einleiten. Dieses muss innert eines Jahres die erforderliche Zahl an Beitritten stimmberechtigter Menschen finden (siehe Pt. 3)
  • 2.a Die Sammlung der Unterschriften zum Beitritt ist offen und wird von der Initiative selbst organisiert. Die Listen liegen auch bei allen staatlich-administrativen Institutionen auf.
  • 2.b Im zweiten Halbjahr der Kampagne sind alle Massenmedien - Presse, Radio und Fernsehen - verpflichtet, über das Pro und Contra des Anliegens des Begehrens gleichberechtigt zu berichten. Über den Umfang dieses demokratischen Teils des gesellschaftlichen Informations- und Diskussionsprozesses für die Urteilsbildung der Bürgerinnen und Bürger vereinbaren sich - moderiert vom Präsidium der EU-Kommission - die Vertreter/innen der Initiative mit einem zu bildenden Rat der Medienvertreter/innen (= Medienbedingung).
  • 3. Erreicht das Bürger/innen-Begehren die erforderliche Zustimmung - als Quorum könnten EU-weit 10 Millionen Beitritte gelten, die aus mindestens 7 Mitgliedsländern kommen müssten - findet der BürgerschaftsEntscheid statt. Dieser muss zwischen einem halben und einem Jahr nach dem erfolgreichen Abschluss des Begehrens realisiert werden.
  • 3.a In der Zeit bis zum Entscheid gilt die Regelung wie 2.b (Medienbedingung).
  • 3.b Rechtskraft erlangt, was die Mehrheit der Abstimmenden und die Mehrheit der Mitgliedsländer erreicht hat. Ein Beteiligungsquorum gibt es nicht.

II.

Dass die Europäische Union immer wieder in Krisen ihrer Entwicklung fällt, ist letztlich der Tatsache geschuldet, dass sie bisher das historisch längst fällige Initiativ- und Abstimmungsrecht ihrer Bürgerschaft konstitutionell ignoriert.

Daher rufen wir jetzt - in der Situation einer erneuten Krise, die, wie alle vorherigen Krisen, in dieser Ignoranz ihre wahre Ursache hat; das Votum der Iren gegen den sog. Reformvertrag ist lediglich ein erneuter Anlass, an dem sich das Demokratiedefizit offenbart - alle Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union auf, aktiv zu werden und den Impuls und die Forderung aus der österreichischen Zivilgesellschaft, dass die dreistufige Volksgesetzgebung konstitutionell geregelt wird, mit Nachdruck zu unterstützen. Denn nur dann werden wir jenes Europa bekommen, das die Menschen wollen, das Europa, das dem Frieden, der Freiheit, der Demokratie und dem wahren sozialen Fortschritt für alle Menschen weltweit dienen kann.

III.

Wir können dieses Ziel erreichen, wenn wir jetzt mit allen dazu brauchbaren Mitteln die europäische Bürgerschaft mobilisieren und gegenüber den nationalen Parlamenten und Regierungen wie gegenüber dem europäischen Parlament und der Kommission der EU einen so mächtigen demokratischen Willen bekunden, dass sich die politischen »Eliten« dem nicht mehr verweigern können. Wir haben dazu heute mit dem Internet die Möglichkeit, dies praktisch zu realisieren, indem wir im Netz für unser erstes Ziel, die Aufnahme der dreistu­figen Volksgesetzgebung, wie sie der Wiener Appell fordert, in den jetzt abgelehnten Verfassungsvertrag aufzunehmen, die EU-weite Willensbekundung der Bürgerschaft organisieren.

Es wird sich dann zeigen, ab welcher Zahl erreichter Willensbekundungen - siehe www.initiative-zivilgesellschaft.at/wiener-appell - die sich formierende demokratische Macht der Bürgerschaft die Macht der sich heute noch allmächtig Wähnenden zum Einlenken zwingen wird.

Wenn wir uns über alle sonstigen Differenzen hinweg jetzt auf dieses Ziel verständigen und vereinen, werden wir in den frühen Jahren des noch jungen 21. Jahrhunderts als eine große demokratische Bewegung endlich die richtige Konsequenz ziehen aus dem so schrecklich missratenen vorigen Jahrhundert - und siegen.

Es ist alles eine Frage der »Musik«: Aus der alten Zeit wird uns von Posaunen berichtet, die einst die Mauern der Stadt Jericho zum Einsturz gebracht haben sollen. Damals herrschte Krieg. Man kann es auch friedlich-poetisch sagen, wie zum Beispiel der Dichter Joseph von Eichendorff, der 1835 schrieb: »Schläft ein Lied in allen Dingen, die da träumen fort und fort, und die Welt hebt an zu singen, triffst du nur das Zauberwort.«

Zauberwort-Politik, das ist der Impuls der Wiener Appells. Man kann den Iren danken, dass sie uns dazu mit ihrem »Nein« wachgerüttelt haben! Und sicher werden auch sie einen neuen Anlauf unterstützen, wenn er die Bürgerschaft der EU nicht mehr zur Ohnmacht des »Friss oder stirb« verdammt, sondern uns für alle Zukunft durch die dreistufige direkte Demokratie mit dem Initiativ- und Abstimmungsrecht des Volkes und mit der Medienbedingung für eine freie, diskursive Gesellschaft zum souveränen politischen Subjekt unserer Geschichte macht.

Das wäre der erste Schritt aus dem pseudoliberalen, pseudodemokratischen und pseudosozialen Europa, in das uns die traditionellen politischen Kräfte quer durch alle Richtungen gelotst haben. Jetzt wollen wir als europäische Rechtsgemeinschaft das Steuerrad selbst ergreifen und den Kurs in die Zukunft aus der gemeinsamen Vernunft und Verantwortung für das Ganze bestimmen und gestalten.

Nun liegt es an jedem Einzelnen, das Seine dazu beizutragen. Die Macht liegt bei den Bürgerinnen und Bürgern. Wir müssen sie nur ergreifen!

Wien, 4. Konferenz Zivilgesellschaft, 15. Juni 2008

Hier können Sie sich online eintragen: www.initiative-zivilgesellschaft.at/wiener-appell/willensbekundung

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