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Wissen - EPU in Österreich und EU

Neue Selbständige in der Sozialversicherung

Neue Selbständige stellen innerhalb der österreichischen Erwerbslandschaft eine Sammelkategorie dar. Im Wesentlichen handelt es sich um jenen Personenkreis, der nach der Reform des Arbeits- und Sozialrechts-Änderungsgesetzes (ASRÄG) 1997 neu in die Versicherungspflicht des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes (GSVG) eingegliedert wurde. Sie werden im Unterschied zu den „alten Selbstständigen“, die typischerweise Mitglieder der Wirtschaftskammer sind und in der Folge meistens InhaberIn einer Gewerbeberechtigung, sozusagen nur durch ihr „Nicht – Sein“ definiert: sie stehen in keinem normalen Beschäftigungsverhältnis, und sie sind keine freien Dienstnehmer. Von letzteren grenzen sie sich dadurch ab, dass sie zu ihrem Dienstgeber in keiner Dauerschuld stehen, sondern eine so genannte Zielschuld aufweisen, also auf Basis eines Werkvertrags. Ein Werkvertrag ist nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) dann gegeben, wenn ein einzelnes Werk gegen Bezahlung hergestellt wird. Es fällt jedoch auf, dass auch Gesellschaften unter dem Namen eines Neuen Selbständigen Werkverträge abschließen können, was den Begriff an die Grenzen seiner Tragfähigkeit zu bringen scheint.

Unter die Rubrik „Neue Selbstständigkeit“ werden also alle gewerblichen Tätigkeiten eingeordnet, die keinen Gewerbeschein benötigen, so wie z.B. AutorInnen, GutachterInnen, ÜbersetzerInnen, Vortragende, PsychotherapeutInnen. Wie die Änderung des Gesetzes bewirken sollte, sind die vorliegenden Berufe verpflichtet, sich bei der Sozialversicherung der Gewerblichen Wirtschaft (SVA) zu versichern, falls gewisse Kriterien vorliegen:

  • Ihr jährliches Bruttoeinkommen über 6.453,36 € liegt
  • daneben noch eine andere Erwerbstätigkeit ausgeübt wird und das Jahresbruttoeinkommen den Betrag von EUR 3997,92 für das Jahr 2006 bzw. EUR 3881,52 für das Jahr 2005 übersteigt

Jede Förderung seitens des Staates ist einem Einkommen gleichgestellt und muss bei dieser Rechnung ebenfalls berücksichtigt werden. Zusätzlich sind Neue Selbständige einkommenssteuerpflichtig, müssen also dem Finanzamt eine jährliche Einkommenssteuererklärung bis 30. April des Folgeverdienstjahres abliefern.

Derzeit gibt es in Österreich laut Informationen der SVA ca. 35.600 Neue Selbstständige, was einen Anstieg um 27.600 verglichen mit dem Jahr 1998 bedeutet.

Bisher fehlt es an einer direkten Interessensvertretung für alle Neue Selbständige, da nur manche in Branchenvertretungen (Kammer der Wirtschaftstreuhänder, IG Autoren …) organisiert sind. Weiters fehlt es an Erfahrung in Bezug auf Förderschwerpunkte und Bedürfnisse von Neuen Selbständigen.

Die Notwendigkeit eines Bezugnehmens auf die Bedürfnisse dieses heterogenen Personenkreises ist jedoch gegeben: Rechnet man alle Erwerbsquellen mit ein, aus Haupt- und Nebenerwerb, so ergibt sich, dass 16,9 % der Neuen Selbstständigen, bzw. ein Sechstel, mit einem Pro – Kopf Einkommen leben müssen, das den Schwellenwert zur Armutsgrenze von 800€ im Monat unterschreitet. Damit liegt diese Berufsgruppe deutlich über dem österreichischen Durchschnittsniveau der unter der Armutsgrenze lebenden Personen von ca. 11 %.

Quellen: Forschungsbericht - Neue Selbständige in Österreich

Hafner, Michaela: Schöne neue Arbeitswelt? 16. Mai 2006

Weitere Informationen des Ministeriums:

Eine Webpage der Steirischen Wirtschaftsförderung für Neue Selbstständige

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