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Ich-AG

Tom Peters im 1999 erschienenes Buch „Reinventing Work: The Brand You“ wurde in der unrichtigen deutschen Übersetzung 2001 zu „Selbstmanagement. Machen Sie aus sich die ICH AG“. Die Frankfurter PR-Expertin Dr. Nicolette Strauss hat sich den Begriff Ich-AG beim Patentamt schützen lassen. 2003 erschien ihr Buch „Die andere Ich AG. Führen Sie sich selbst wie ein erfolgreiches Unternehmen!“.

Er wird in Deutschland und teilweise auch in Österreich als allgemeiner Begriff für Ein-Personen-Unternehmen verwendet. Der Begriff AG bedeutet eigentlich genau das Gegenteil auf der Skala von Unternehmensrechtformen.

2002 wurde Ich-AG in Deutschland zum Unwort des Jahres gekürt.

Ich-AG wurde ein Förderinstrument für die deutsche Arbeitsmarktpolitik (Laufzeit 1.1.2003 – 30.6.2006) genannt. Mit dem Zweiten Gesetz für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt wurde ein neues Instrument zur Förderung der Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit in das Arbeitsförderungsrecht aufgenommen: der Existenzgründungszuschuss bzw. die Ich-AG-Förderung. Anspruchsberechtigt waren Bezieher von Entgeltersatzleistungen sowie TeilnehmerInnen an Arbeitsbeschaffungs- oder Strukturanpassungsmaßnahmen, die durch die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beendeten. Damit trat der Existenzgründungszuschuss als zweites Förderprogramm für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit neben das seit 1986 existierende Überbrückungsgeld-Programm.

Die Idee der Ich-AG-Förderung entstammt der Hartz-Kommission und zielte darauf ab, neue Beschäftigung zu schaffen und die Schwarzarbeit abzubauen. Angestrebt wurde zusätzliche Beschäftigungsfelder im Dienstleistungssektor zu erschließen. Im Vordergrund standen einfache Dienstleistungen, bei denen die Existenzgründer ihre alltagspraktischen Fähigkeiten und Fertigkeit einsetzen können.

Jobsuchende erhielten vom Arbeitsamt drei Jahre einen monatlichen Zuschuss. 600 Euro im ersten Jahr, 360 im zweiten und 240 im dritten Jahr. Hinzu kam Sozialversicherungspflicht und pauschal zehn Prozent Steuer. Lag der Jahresgewinn der Ich-AG über 25.000 Euro, wurde die Förderung eingestellt.

In einer empirischen Untersuchung zum Thema Ich-AG stellt das IfM Bonn 2004 folgedes dar. 30 % der Befragten gründungsinteressierten Arbeitslosen bzw. von Arbeitslosigkeit bedrohten Personen im Land Nordrhein-Westfalen gründeten eine Ich-AG und ca. 50 % machten sich mit dem Überbrückungsgeld selbständig. Rund die Hälfte der befragten Ich-AG-Gründer gaben an, dass sie sich ohne die Förderung nicht selbständig gemacht hätten. Ausgehend von den Unterschieden in der Ausgestaltung der beiden Förderprogramme wurde erwartet, dass insbesondere geringer Qualifizierte, Langzeitarbeitslose sowie (vormals) Teilzeitbeschäftigte und Jüngere die Ich-AG-Förderung vorziehen.

Seit der Umsetzung der Arbeitsmarktreformen zu Beginn des Jahres 2003 wurden in Deutschland 1.000.451 Gründungen von der Bundesagentur für Arbeit gefördert. Davon 39 % als Ich-AG, 57 % mit Überbrückungsgeld und 3 % mit Einstiegsgeld. 500.000 Ich-AG-Gründungen pro Jahr hatte sich die Regierung erhofft. 237.100 der geförderten Ein-Personen-Unternehmen gibt es nun am Ende der Laufzeit des Ich-AG-Förderinstruments nach zweieinhalb Jahren. Rund 95.000 Ich-AGs sind schon vorzeitig aus der eigentlich auf drei Jahre angelegten Förderung heraus gefallen.

Der Gründungszuschuss ist seit August 2006 die neue Fördermaßnahme für Arbeitslose in Deutschland. Statt der für 36 Monate geförderten Ich-AG zahlt die Arbeitsagentur nun maximal 15 Monate Geld für ExistenzgründerInnen. In den ersten 9 Monaten erhalten GründerInnen eine monatliche Förderung in Höhe ihres bisherigen Arbeitslosengeld-I-Anspruchs, zusätzlich gibt es eine Pauschale von 300 Euro für die Sozialversicherungen. Danach kann sich für ein weiteres halbes Jahr eine zweite Förderphase mit der Fortzahlung der 300-Euro-Pauschale anschließen.

Der Gründungszuschuss für Arbeitslose soll Fehler vermeiden, die bei der Einführung der Ich-AG im Januar 2003 gemacht wurden. Er ersetzt sowohl die Ich-AG als auch das Überbrückungsgeld, was auch den Verwaltungsaufwand in den Arbeitsagenturen verringern soll. Die im Vergleich zur Ich-AG wesentliche kürzere Förderzeit soll Mitnahme-Effekte und die Gründung kaum erfolgreicher Unternehmen verhindern. Zudem ist ein direkter Übergang von einer Beschäftigung in eine geförderte Selbstständigkeit nicht möglich. Damit soll verhindert werden, dass ein(e) ArbeitnehmerIn gekündigt und als staatlich subventionierte(r) Scheinselbstständige(r) weiterbeschäftigt wird.

„Das Fördern und Fordern sozialer Selbststeuerung der Individuen sind die Zeichen der Zeit“, konstatiert Stephan Lessenich von der Universität Göttingen. „Die Ich-AG spiegelt diese Zeichen nicht nur technisch, als Instrument der Anleitung zur Selbstbeschäftigung, sondern – mehr noch – symbolisch wider. Die Ich-AG ist das Symbol der Funktionalisierung ökonomisch und moralisch zugerichteter Individuen für gesellschaftliche Zwecke.“ Die Ich-AG kann somit als Symbol eines gesellschaftspolitischen Wandels hin zu größerer Selbstständigkeit und Eigenverantwortung erkannt werden. Der Preis, der dafür zu zahlen ist: Der/die Einzelne wird auf sein/ihr marktrelevantes Talent reduziert.

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