KünstlerInnen
KünstlerInnen arbeiten an einer eigenschöpferischen Tätigkeit in einem Kunstzweig. Als Kunstzweige kommen etwa Bildhauerei, Malerei, Architektur, Kunstfotografie, künstlerische Textilgestaltung, Filmkunst und Schnitzkunst in Frage. Die Ausübung künstlerischer Tätigkeit erfordert oft eine Abgrenzung zu den der Gewerbeordnung unterliegenden Kunstgewerben.
Der Staat sollte sich weder als Auftraggeber noch als Regulator in den schöpferischen Prozess einmischen. Kulturpolitik sollte die denkbar günstigsten Rahmenbedingungen für den kreativen Prozess schaffen und KünstlerInnen helfen, breitere Aufmerksamkeit und Resonanz zu erreichen besonders gilt dies für nicht etablierte junge und neue Kunst .
Kunstförderung ist gesetzlich geregelt und ressortiert seit Februar 1997 als Kunstsektion – nun als Sektion II – beim Bundeskanzleramt. Die folgenden Gesetze wurden geschaffen:
- Kunstförderungsgesetz 1988
- Kunstförderungsbeitragsgesetz 1981
- Filmförderungsgesetz 1980
- Film/Fernseh-Abkommen 2003
- Bundesgesetz über die Preisbindung bei Büchern
- Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz
- Allgemeine Rahmenrichtlinien (ARR 2004)
- Förderungsrichtlinien des Bundeskanzleramtes (Gültig ab 1. Juni 2004)
- Urheberrechtsgesetz
- Verwertungsgesellschaftengesetz
- Salzburger Festspielfondsgesetz
Kunstschaffende sind seit Jänner 2001 grundsätzlich als Neue Selbstständige nach GSVG in der Kranken- und Pensionsversicherung pflichtversichert und im ASVG unfallversichert (KV: 9 %, PV: 15 %, UV-Jahresbeitrag monatlich Euro 7,09).
Der Staat unterstützt KünstlerInnen u.a. durch den Künstler-Sozialversicherungsfonds (KSVF), geschaffen 01.01.2001.
Die Aufgabe des KSVF besteht darin, den pensionsversicherten KünstlerInnen die Aufbringung der Versicherungsbeiträge durch Zuschüsse zu erleichtern.
Nach dem GSVG pensionsversicherte Kunstschaffende erhalten - sofern das
Gesamtjahreseinkommen im Rahmen von Euro 3.881,52 bis zu Euro 19.621,67
liegt, einen monatlichen mit Euro 72,67 begrenzten Zuschuss zu den
Pensionsversicherungsbeiträgen.
Das Geld für den Künstler-Sozialversicherungsfonds kommt von den Rundfunkgebühren. Seit 1950 wird in Österreich parallel zum monatlich zu entrichtenden Programmentgelt für den ORF und zur Gebühr für die Rundfunkempfangseinrichtungen eine zweckgebundene Abgabe zur Förderung zeitgenössischen Kunstschaffens eingehoben. Die Einnahmen aus diesem Kunstförderungsbeitrag werden gemäß Kunstförderungsbeitragsgesetz 1981 zwischen dem Bund und den Ländern im Verhältnis 70:30 aufgeteilt, der Bundesanteil wiederum geht zu 85 % an die Kunstsektion.
Am wichtigsten jedoch um Werke verkaufen zu können, ist es, dass ein Künstler auf sein Schaffen aufmerksam macht. Ausstellungen, Events und das Internet sind beliebte Mitteln dazu. Das persönliche Netzwerk und Kennen der Szene ist dabei von unschätzbarem Wert. Weiters kann sich der Künstler um zahlreiche Preise und Stipendien bewerben, etwa beim Bund, bei den Ländern, bei den Unis und bei zahlreichen anderen öffentlichen und privaten Institutionen.
Eine Weitere Hilfe ist das Kultursponsoring. Der Aufwand für Kultursponsoring wird auf ca. € 40 Mio. jährlich geschätzt. Im Bereich des Kultursponsorings berät und vermittelt KulturKontakt Austria unentgeltlich zwischen Wirtschaft und Kultur.
Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit sind laut dem Einkommensteuergesetz abzurechnen. Die Umsätze aus künstlerischer Tätigkeit unterliegen dem ermäßigten USt-Steuersatz von 10 %.
Quellen: www.art.austria.gv.at Bundeskanzleramt – Kunst Künstler Sozialversicherungsfonds Wirtschaftskammern Österreich Alles Über Kultursponsoring, Infoblatt der Wirtschaftskammern Österreichs, WKO Information www.eutopia.at www.statistik.at Bundeskanzleramt Soziale Förderung Musikschaffender Universität für Musik und darstellende Kunst Land Salzburg Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft Weitere Artikel zum Thema:
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