Jungunternehmer/innen OÖ - Bildungskonto bis 1.500 €
Förderung
Nicht mehr für Ein-Personen-Unternehmen förderbar
Wer wird gefördert?
Jungunternehmer/innen, deren Betrieb in Oberösterreich ist. Physische Personen, die ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gründen oder übernehmen, während der letzten fünf Jahre vor Gründung bzw. Übernahme des Unternehmens nicht selbständig waren und eine bisherige unselbständige Tätigkeit aufgeben. Im Rahmen dieser Richtlinien sind nur noch Mehr-Personen-Unternehmen förderbar.
Was wird gefördert?
Bildungsmaßnahmen (Kurse, Seminare), die der Ausbildung, berufsorientierten Weiterbildung oder Persönlichkeitsbildung von Jungunternehmer/innen dienen, im Betrieb des/der Antragstellers/Antragsstellerin unmittelbar zur Anwendung gelangen und für ihn/sie eine Höherqualifizierung darstellen.Sie müsssen in einem Zeitraum von einem halben Jahr vor bis zu drei Jahren nach dem Entstehungsdatum der Gewerbeberechtigung stattgefunden haben.
Wie wird gefördert?
Gefördert werden maximal 50 % der persönlich erwachsenen Kurskosten. Der maximale Förderungsbetrag pro Person insgesamt 1.500 Euro kann auf einmal oder in Raten in Anspruch genommen werden. Mindestgrenze der pro Antrag geltend gemachten Kurskosten - 150 Euro. Antrag bis spätestens 31. Dezember 2006. Kontakt:
Amt der Oö. Landesregierung - Abteilung Gewerbe
Bahnhofplatz 1
4021 Linz Telefon (+43 732) 77 20-151 2
E-Mail: ge.post@ooe.gv.at
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